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Facebook-Gesetz: Schutz der Rechtsordnung ist Staatsaufgabe

Justizminister Maas’ umstrittene Reform zur Unterbindung von Hasskommentaren erntet viel Kritik. Die “Facebook Files” heizen die Diskussion weiter an.  Ein Kommentar

Heiko Maas (SPD) sieht sich gerne als Reformer. Ein erkorenes Ziel seiner Amtszeit als Justizminister lautet, Hassbotschaften im Internet zu regulieren. Durch seinen neuesten Gesetzesentwurf sollen sozialen Netzwerke für geteilte Inhalte verantwortlich gemacht werden. Offensichtlich rechtswidrige Inhalte müssen binnen 24 Stunden entfernt sein; sonstige rechtswidrige Inhalte sind binnen sieben Tagen zu löschen. Ein Verstoß dagegen wäre eine Ordnungswidrigkeit – und würde drastische Bußgelder bis zu 50 Millionen Euro nach sich ziehen. Der Vorschlag wurde allseits kritisiert: Innerhalb der CDU ist man vor allem über die Geschwindigkeit des Gesetzgebungsverfahrens verwundert: “Da wir hier aber in einem grundrechtssensiblen Bereich agieren, geht natürlich Gründlichkeit vor Schnelligkeit” sagte der Generalsekretär beim Bundesinnenminister Günter Krings dem Spiegel. Dem deutschen Richterbund wiederum geht das Gesetz nicht weit genug, denn nur mit einem direkten Auskunftsanspruch der Opfer könnten diese auch umfassend geschützt werden. Kritik erntet der Entwurf auch von den sozialen Netzwerken selber: Facebook beispielsweise sieht es gar nicht ein, für die rechtliche Überwachung im eigenen Netzwerk justitiabel gemacht zu werden: Die Verfolgung von Straftaten sei schließlich die Aufgabe staatlicher Gerichtsbarkeit – auch im Netz.

Soziale Netzwerke funktionieren nach eigenen Gesetzen

Maas’ Plan, das Gesetz noch im Juni zu verabschieden, lässt auch Facebooks Lobbymaschine heiß laufen, die die bisherige Problembekämpfung von Hate Speech rechtfertigen: Das Unternehmen habe bereits „eigene effektive Strukturen“. Ein Teil dieser Strukturen wurde nun dem Guardian zugespielt und als „Facebook Files“ publiziert. In den über 100 verschiedenen Schulungsanleitungen wird vom Umgang mit Fake Accounts bis zu Themen wie Kinderpornografie oder der Live-Übetragung von Selbstmorden alles geregelt, was als anstößiger Inhalt aufgefasst werden kann. Dies wirkt zuweilen verwirrend: So sind Videos von Abtreibungen nur dann erlaubt, wenn keine Nacktheit zu sehen ist; Bilder von Tierquälereien können geteilt werden, es sei denn sie sind „verstörend“. Auch Videos von tödlichen Gewaltverbrechen werden nicht zwangsläufig gelöscht. Facebook begründet dies mit dem eigenen Aufklärungsgedanken: Nur wenn die entsprechenden Bilder nicht gelöscht werden, bestehe die Möglichkeit Bewusstsein für Themen wie psychische Erkrankungen zu erzeugen.

Facebook nimmt untragbare Doppelrolle ein

Facebooks Strategie wirkt genauso berechnend wie logisch: Zwar ist sich das Unternehmen des Problems und der Rufschädigung durch Hasskommentare bewusst, weiß aber auch um die Steigerung der eigenen Relevanz. Dies gilt gerade für kritische Inhalte, denn letztendlich basiert der unternehmerische Erfolg auf dem geteilten Content der Nutzerinnen und Nutzer. Scheinbar stets bemüht probiert das Unternehmen so die Gratwanderung zwischen dem eigenen wirtschaftlichen Erfolg und dem Eindämmen von Hasskommentaren zu meistern. Durch undefinierte Begriffe und den fehlenden moralischen Fahrplan scheint dies jedoch unmöglich zu sein. Umso wichtiger ist es also, dass eine klare Rollenverteilung eingeführt wird, denn am Ende leiden die angegriffenen Nutzerinnen und Nutzer unter der Zwitterstellung des Unternehmens. Natürlich könnte man argumentieren, dass Facebooks Erfolgsmodell auf den geteilten Inhalten basiert und die innere Ordnung somit auch zum eigenen Aufgabenbereich gehöre. Allerdings ist Facebook inzwischen mehr als ein innovatives Tech-Unternehmen aus Palo Alto: Facebook ist die erweiterte Öffentlichkeit, die es zu schützen gilt. Wenn Privatunternehmen allerdings gleichzeitig gesetzgeberisch und rechtsprechend auftreten sollen, werden nicht nur staatliche Kernkompetenzen abgegeben, vielmehr wird an einem Grundpfeiler unseres Rechtssystems gesägt.

Bild: SPDSaar: Nach seiner Rede. unter CC BY-SA 2.0

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